Der mit der Anmeldung abgeschlossene Betreuungsvertrag zwischen den Erziehungsberechtigten und der Stadt Bergneustadt gilt für ein Jahr. Die Laufzeit beginnt jeweils am 01.08. eines Jahres und
endet am 31.07. des darauf folgenden Jahres und verlängert sich automatisch um ein Jahr, sollte er nicht von Seiten der Eltern gekündigt werden. Ansonsten endet der Vertrag automatisch mit
Abschluss der Grundschulzeit.
Die Elternbeiträge für die OGS werden monatlich
von der Stadt Bergneustadt eingezogen. Die Beitragshöhe orientiert sich am Jahresbruttoeinkommen der Eltern. Bei Schülern und Schülerinnen, deren Eltern Sozialhilfe oder Bürgergeld beziehen,
können die Beiträge, nach Überprüfung eines Antrages, ganz oder teilweise erlassen werden.
Nähere Informationen erhalten die Erziehungsberechtigten im
Betreuungsvertrag. Bei bestehenden Unklarheiten sowie evtl. auftauchenden Fragen hilft die Sachbearbeiterin der Stadt Bergneustadt gerne weiter.
Die Anmeldungsformulare sowie Informationen zum
Betreuungsangebot liegen im Sekretariat oder bei uns in der OGS
bereit.